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Jubiläum

Die Mitglieder haben in der Gründungsversammlung am 17.07.1998 und in Änderung dazu in der Jahreshauptversammlung am 13.01.2002 folgende Beitragsordnung verabschiedet:

 

Kinder/Jugendlichebis zum vollendeten 18. Lebensjahr10,- €
Erwachseneab dem 18. Lebensjahr20,- €
Familiens.u.Höhe im Einzelfall (s.u.)
Ehrenmitgliedervon der Mitgliederversammlung ernanntBeitragsfrei

 

Bei den zu zahlenden Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge.

Die Beiträge werden am Anfang des jeweiligen Jahres im voraus per Bankeinzug abgebucht.

Der Eintritt eines Mitglieds ist im Laufe des Jahres jederzeit möglich und erfolgt zum Ersten des nächsten Monats, d.h. es wird außer beim Eintritt im Dezember auf jedem Fall der Mitgliedsbeitrag abgebucht.

 

Der Sonderfall des Familienbeitrages setzt sich wie folgt zusammen:

a) Als Familie ist die Lebensgemeinschaft (häusliche Gemeinschaft) eines verheirateten oder nicht verheirateten Elternpaares mit einem Abkömmling mindestens eines Elternteils, welches über kein eigenes Einkommen verfügt, anzusehen. Als Familie gilt auch das Vorhandensein nur eines Elternteils mit mindestens 2 Abkömmlingen dieses Elternteils, welche über kein eigenes Einkommen verfügen. Auf das Geschlecht und das Alter der Abkömmlinge kommt es nicht an.

b) Ist eine Familie nach Punkt a) gegeben, so tritt eine Vergünstigung für einen Familienbeitrag der Gestalt ein, daß sich der eigentlich zu zahlende Einzelpreis um 2,50 € pro Person ermäßigt. Die Summe der ermäßigten Beträge ist der zu zahlende Familienbeitrag.

c) Ist eine einmal bestehende Familie nach Punkt a) nicht mehr gegeben (Einkommensbedingt), so gelten die Einzelzahlerpreise. Diese betragen derzeit 10,-- € (bis 18 Jahre) und 20,-- € (ab 18 Jahre).


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